In Seidfeld, das als Dorf von der vielbefahrenen L 686 zerschnitten wird, gibt es seit langer Zeit die Diskussion um eine vernünftige Fuß- und Radwegverbindung nach Sundern und um eine Querungshilfe über die Landstraße im Bereich der Bushaltestelle.
Im Zusammenhang mit dem Fußweg nach Sundern hatte ein Bürger vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg dagegen geklagt, dass den Schülern die Bezahlung der (Winter-) Schulfahrkarte gestrichen wurde. weil der Schulweg zu gefährlich sei.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg wies nun die Klage ab, weil es den Schulweg nicht als besonders gefährlich im Sinne des §6 Abs. 2 S1. SchfkVo ansah.
Allerdings bestätigt das Urteil, dass die L 686 eine vielbefahrene Straße ist: *es ist unstreitig, dass auf dem fraglichen Abschnitt ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht. Eine im Frühjahr/März 2008 durchgeführte Verkehrszählung ergab insofern für die Zeit zwischen 7 und 8 Uhr eine durchschnittliche Frequnez von rund 660 Fahrzeugen pro Stunde…, also ein durchschnittliches Intervall von 5 bis 6 Sekunden zwischen 2 Fahrzeugen.*
Damit begründeten die Richter, dass der Schulweg nicht unsicher sei: *Denn ein hohes Verkehrsaufkommen auf der Straße stützt die Annahme, dass ein Schüler im Fall eines Übrgriffs alsbald Hilfe von anderen Teilnehmern erwarten kann.*
Ob diese Argumentation des Arnsberger Verwaltungsgerichts stichhaltig ist und einer Revision standhält ist zweifelhaft.
Allerdings wird durch das Gerichtsurteil bestätigt, dass es in der gesamten Ortschaft Seidfeld nicht möglich ist die L 686 gefahrlos zu queren. Von daher bleibt es vollständig unverständlich, warum es bei einem so hohen Verkehrsaufkommen immer noch nicht möglich war, einen Fußgängerüberweg wenigstens im Bereich der Bushaltestelle zu errichten. Das Gerichtsurteil wiederlegt eindeutig die bisherige Auffassung des Ordnungsamts, dass bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung die Verkehrslücken groß genug für eine Querung seien.
Ein Fußgängerüberweg in Seidfeld ist somit dringend notwendig und entspricht auch den empfohlenen Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen.
Wer ins benachbarte Ausland fährt sieht überall das an solchen Straßen Fußgängerüberwege in durchschnittenen Dörfern sind. Und was in Allendorf und Westenfeld möglich ist müßte auch endlich in Seidfeld umgesetzt werden.
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